1. Auch Buchklubausgaben sind als Lizenzausgaben preisgebunden (§ 5 V PreisbindungsG).
(amtlicher Leitsatz)2. Eine Abweichung vom gebundenen Verkaufspreis ist weder nach unten noch nach oben zulässig.
(amtlicher Leitsatz)3. Zur Beweislastverteilung im Ordnungsmittelverfahren (§
890 ZPO)
(amtlicher Leitsatz)