Urteile zur Buchpreisbindung
Diese Entscheidung

Begriff des Buchpreisbindungstreuhänders; Beweislast für das Fehlen einer Buchpreisbindung; Höhe einer Abmahnpauschale

OLG Frankfurt, Urteil vom 08.12.2009 - Az.: 11 U 72/07

Leitsätze:
1. Buchpreisbindungstreuhänder ist ein Rechtsanwalt, der die Interessen mehrerer Verleger als Treuhänder gemeinsam verteilt, indem er die Preisbindung betreut. Es ist nicht erforderlich, dass alle von ihm Vertretenen den Treuhandauftrag gemeinsam und gleichzeitig erteilt haben. (amtlicher Leitsatz)

2. Zu den Anforderungen an die Festsetzung und Veröffentlichung eines Endpreises (§ 5 Abs. 1 BuchPrG) (amtlicher Leitsatz)

3. Wer geschäftsmäßig neue Bücher an Letztabnehmer unter dem nach § 5 BuchPrG festgesetzten Endpreis verkauft, muss darlegen und beweisen, dass das Buch nicht (mehr) der Preisbindung unterfällt. (amtlicher Leitsatz)

4. Dem Preisbindungstreuhänder steht eine Abmahnpauschale als Aufwendungsersatz zu, die sich an seinen tatsächlichen Aufwendungen bei der Abmahnung von Preisbindungsverstößen orientiert. Sie beträgt derzeit 203,- €. (amtlicher Leitsatz)

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http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:3923568