Schließung einer einzelnen Filiale reicht für Räumungsverkauf aus
LG Bielefeld, Urteil vom 21.12.2011 - Az.: 10 O 106/11
Leitsätze:
Ein Räumungsverkauf mit Abweichung von der Buchpreisbindung ist bereits dann zuläsig, wenn nur die Schließung einer einzelnen Filiale eines Unternehmens mit mehreren Buchhandelsgeschäften bevorsteht. (Leitsatz des Herausgebers)
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Fortgang des Verfahrens: Aufgehoben durch Urteil des OLG Hamm: http://buchpreisbindung.drik.de/admin/drik_blatt.pl?nr=36
Fundstelle im WWW
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/bielefeld/lg_bielefeld/j2011/10_O_106_11_Urteil_20111221.html