Urteile zur Buchpreisbindung

Remittenden unterliegen der Buchpreisbindung

LG Darmstadt, Urteil vom 03.04.2007 - Az.: 12 O 372/06

Leitsätze:

1. Gebrauchte Bücher im Sinne des § 3 BPrBG sind nur solche, die bereits einmal zum gebundenen Ladenpreis an Endabnehmer verkauft wurden. Daher sind auch bei von Buchhändlern zurückgesandten Büchern (Remittenden) verlagsneue Bücher. (Leitsatz des Herausgebers)

2. Weder die Tatsache, dass es sich bei einem Buch um eine Remittende handelt, noch ein leicht nachgedunkelter Buchschnitt stellt einen Fehler im Sinne von § 7 I Nr. 4 BPrBG dar. (Leitsatz des Herausgebers)

3. Ein Unterlassungsanspruch nach dem BPrBG setzt kein Verschulden des in Anspruch Genommenen voraus. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

http://www.preisbindungsgesetz.de/downloads/LG%20Darmstadt%20zu%20Remittenden.pdf