Leitsätze:
Bei einem Räumungsverkauf, der nicht wegen der Schließung eines Buchhandelsunternehmens insgesamt, sondern nur wegen der Schließung einer einzelnen Filiale durchgeführt wird, ist ein Abweichen von gebundenen Verkaufspreisen für Bücher unzulässig. (Leitsatz des Herausgebers)
Kategorien:
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_4_U_18_12urteil20120605.html