Urteile zur Buchpreisbindung
Diese Entscheidung

Kein Abweichen von Buchpreisbindung bei "Räumungsverkauf" für einzelne Filiale

OLG Hamm, Urteil vom 05.06.2012 - Az.: I-4 U 18/12

Leitsätze:
Bei einem Räumungsverkauf, der nicht wegen der Schließung eines Buchhandelsunternehmens insgesamt, sondern nur wegen der Schließung einer einzelnen Filiale durchgeführt wird, ist ein Abweichen von gebundenen Verkaufspreisen für Bücher unzulässig. (Leitsatz des Herausgebers)

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Fundstelle im WWW

https://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2012/I_4_U_18_12urteil20120605.html