Leitsätze:
1. Im Rahmen eines Vertrags über die Lieferung von Fachliteratur mit einem Großabnehmer können die Einrichtung und Pflege einer Datenbank, mit der der Kunde seinen Bestand ermitteln, Bestellungen tätigen und Kündigungen vornehmen kann sowie Inventarisierungsleistungen handelsübliche Nebenleistungen darstellen, die ohne Verstoß gegen das BPrBG kostenlos erbracht werden können. (Leitsatz des Herausgebers)
2. Eine vergaberechtlich verbotene Mischkalkulation kann beim Zusammentreffen der Lieferung preisgebundener Bücher mit kostenlosen Nebenleistungen nicht vorliegen, da es an einer Erhöhungsmöglichkeit bei den Preisen der Bücher zur Kompensation fehlt. (Leitsatz des Herausgebers)
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