Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel
OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2011 - Az.: 11 W 15/11
Leitsätze:
Eine ausdrücklich auf den konkreten Buchtitel, welcher Gegenstand eines Testkaufs war, beschränkte Unterwerfungserklärung, lässt die Wiederholungsgefahr regelmäßing nicht entfallen. (amtlicher Leitsatz)
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http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:4507899