OLG Frankfurt, Urteil vom 26.07.2005 - Az.: 11 U 8/05 (Kart)
Leitsätze:
Ein Buch ist nicht nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 BPrBG von der Preisbindung befreit, wenn es außer einer Kennzeichnung als "Mängelexemplar" keine weiteren Mängel aufweist. (Leitsatz des Herausgebers)