Buchpreisbindung gilt auch für Weiterverkauf von Rezensionsexemplaren
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.06.2004 - Az.: 11 U (Kart) 18/04
Leitsätze:
1. Derjenige, der mehr als 40 preisgebundene Bücher in einem Zeitraum von 6 Wochen bei Internet-Auktionen versteigert, handelt "geschäftsmäßig" im Sinne von § 3 BuchpreisbindungsG (amtlicher Leitsatz)
2. Um einen "Letztabnehmer" im Sinne von § 2 Abs. 3 BuchpreisbindungsG kann es sich nur handeln, wenn das preisgebundene Buch wenigstens einmal entgeltlich zum gebundenen Preis erworben wurde. (amtlicher Leitsatz)
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Fundstelle im WWW
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:3594518